: : Risiken bei Erneuerbare Energien
Lanfristiges unternehmerisches Engagements

Die Beteiligung an einem Windfonds, einer Solaranlage oder anderen Beteiligung aus dem Bereich erneuerbare Energien bedeutet für den Investor das Eingehen eines langfristigen unternehmerischen Engagements, dessen zukünftige Entwicklung im voraus nicht bestimmbar ist. Die Investition ermöglicht dem Kapitalanleger Ertragschancen, gleichzeitig trägt er das volle wirtschaftliche Risiko bis hin zu einem möglichen Totalverlust.

Änderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen wie z.B. Änderungen in der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis können die prognostizierten Ergebnisse eines Beteiligungsangebotes und damit die Werthaltigkeit der Investition negativ beeinflussen. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Risiken oder die Kumulation verschiedener Risiken zu einem Totalverlust der Anlage führen.

Anleger sollten sich vor einer Investition einen Überblick über alle Risiken der jeweiligen Anlage verschaffen. Die sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit vor allem:

Fertigstellungsrisiko

Sollten für eine geplante Anlage die erwarteten Baugenehmigungen nicht erteilt werden, die Finanzierung der Anlage nicht vollständig gesichert sein oder mit der Erstellung der Anlage betraute Partner während der Erstellungsphase insolvent werden, ist die Erstellung einer Anlage nur mit u.U. hohen Zusatzkosten möglich oder in der Gesamtheit gefährdet. Ein Fertigstellungsrisiko lässt sich vermeiden, indem der Investor in eine sich bereits im Betrieb befindliche Anlage investiert.

Energieertrag

Der Ertrag einer Windanlage wird stark von der tatsächlichen durchschnittlichen Windstärke beeinflusst. Die meisten Fondsinitiatoren prospektieren ihre Fonds auf Basis von Windgutachten. In den letzten Jahren musste vielfach festgestellt werden, dass die tatsächlich erreichte Windmenge stark von den im Gutachten prognostizierten Werten nach unten abwich. Dies kann auf zu optimistischen Gutachten oder auf unterdurchschnittlich starken Windjahren beruhen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Differenzen von +/- 20% zu einem durchschnittlichen Windjahr keine Seltenheit sind.

Sollten die prognostizierten Windenergieerträge dauerhaft nicht erreicht werden, drohen dem Investor hohe Ertragseinbrüche, die aufgrund der zumeist hohen Fremdfinanzierung der Anlagen zur Insolvenz der Fondsgesellschaft führen können.

Konservativ kalkulierende Initiatoren kürzen deshalb aus Sicherheitsgründen in ihren Prognoserechnungen den durchschnittlichen Nettoertrag um mind. 10%.

Insolvenzrisiko

Die Insolvenz eines oder mehrerer Projektbeteiligten kann die Fondsgesellschaft stark negativ beeinflussen bis hin zum Totalverlust. Dies gilt insbesondere für die Insolvenz des Generalunternehmers in der Investitionsphase und Dienstleister (Wartung und Reparatur) während der Betriebsphase. Sofern die Einspeisung des von der Betreibergesellschaft produzierten Stroms über ein privat betriebenes Umspannwerk erfolgt, kann die Insolvenz der Umspannwerkgesellschaft mindestens zu einer Unterbrechung der Stromeinspeisung führen.

Erneuerbare Energien Gesetz: EEG

Änderungen des EEG durch Gesetzesänderungen und Politikwechsel sind nicht ausgeschlossen und würden u.U. zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteilen für die Investition in erneuerbare Energien führen.

Zinsentwicklung

Fonds mit Investitionen in erneuerbare Energien weisen oftmals hohe Fremdfinanzierungen auf Ebene der Fondsgesellschaft auf, die zumeist 50% der Gesamtinvestition weit übersteigen. Nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibung müssen die Zinskonditionen entsprechend den dann marktüblichen Zinssätzen neu abgeschlossen werden. Sollte das Zinsniveau zum Zeitpunkt eines Neuabschlusses höher sein als prospektiert, belastet dies die Gesellschaft negativ und kann bei reduzierten oder ausbleibenden Erträgen zur Insolvenz führen.

Technische Risiken

Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen sind zum Zeitpunkt der Prospektierung schwierig zu kalkulieren, da langfristige Betriebserfahrungen fehlen und die meisten Anlagen nur wenig erprobt sind. Der Bundesverband Windenergie e.V. schlägt eine Rücklage von 15% der jährlichen Umsätze für Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen vor. Beim Austausch von Hauptkomponenten wie z.B. Rotor und gleichzeitigem Nichtgreifen des branchenüblichen Versicherungsschutzes kann sich selbst eine üppig bemessene Rücklage als nicht ausreichend erweisen, was negative Auswirkungen auf die Ausschüttungshöhe bis hin zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft haben kann.

Beim Betrieb von Windenergieanlagen entstehen z.B. durch Wartungsarbeiten regelmäßig technisch bedingte Stillstandszeiten. Sollte die mit der Wartung beauftragte Firma aufgrund von Mitarbeitermangel, Überlast oder Insolvenz nicht oder nur schleppend ihren Verpflichtungen nachkommen, ist die technische Verfügbarkeit der Anlage und damit ihre Wirtschaftlichkeit stark eingeschränkt.

Versicherungen

Für Windenergieanlagen werden verschiedene Versicherungsverträge abgeschlossen, insbesondere eine Maschinen-, Betriebsunterbrechungs- und Haftpflichtversicherung. Die Allianz hat eine Initiative gestartet, die Versicherungsbeiträge bis zu 300% zu erhöhen und zusätzlich zustandsunabhängige (kostspielige) Instandhaltungen alle 5 Jahre einzuführen. Sollten derart hohe Beitragsanpassungen und Zusatzkosten anfallen, die im Betriebskonzept nicht kalkuliert sind, hat dies starke negative Auswirkungen auf die Rentabilität der Investition.

Lebensdauer der Anlagen

Die meisten Initiatoren gehen von einer Betriebsdauer von 15 bis 20 Jahren aus. Über derart lange Zeiträume bestehen keine Erfahrungen, damit ist bislang unklar, ob eine wirtschaftliche Nutzung der Anlagen über einen derart langen Zeitraum realistisch ist.

Steuerliche Risiken

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung zu steuerlichen Themen eine andere Auffassung hat wie die steuerlichen Berater der jeweiligen Initiators. Dies gilt insbesondere für die Nutzungsdauer von Anlagen und zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG. Die steuerlichen Folgen einer Investition stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung. Die steuerlich auf den einzelnen Investor entfallenen Verluste können demnach nachträglich gekürzt werden und damit geringer ausfallen als prognostiziert und vorläufig gewährt.

Veräußerungsrsiko

Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds wie einem Windpark oder einer Solaranlage stellt ein langfristiges Engagement dar. Für geschlossene Fonds besteht i.d.R. kein funktionierender Zweitmarkt, so dass für den Investor das Risiko besteht, die Anlage nicht oder nur zu einem geringen Verkaufspreis veräußern zu können.

Haftung

Bei nahezu allen Windparks und Solaranlagen ist die Haftung der Anleger auf ihre Einlage beschränkt. Soweit Einlagen im Rahmen von Ausschüttungen zurückgezahlt werden, lebt jedoch die Haftung maximal bis zur Höhe der Einlage wieder auf.

Rückabwicklungsrisiko

Wird das Eigenkapital einer Gesellschaft nicht vollständig platziert oder ist die Realisierung eines Projektes aus genehmigungs- oder technischen Gründen nicht möglich, kann die Anlage i.d.R. rückabgewickelt werden. Sollte dies z.B. kurz vor Jahresende erfolgen, kann eine sinnvolle Ersatzinvestition nicht mehr möglich sein.

Risiken bei Fremdfinanzierung

Die teilweise oder vollständige Fremdfinanzierung einer Einlage eines einzelnen Investors kann steuerliche Nachteile, insbesondere durch die Auswirkungen des § 2b EStG bewirken. Daher sollte der Rat eines Steuerberaters vor einer Entscheidung für eine Fremdfinanzierung der jeweiligen Anlage eingeholt werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Darlehen mit Zins und Tilgung zurückzuführen sind, selbst wenn aus der getätigten Anlage keine oder geringere als prospektierte Erträge erzielt werden können.


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Stand: 21.05.2012