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: : Windfonds Abschattungseffekt Windreduzierung durch Hindernisse wie Bäume, Hügel, Bauten etc. Durch den Abschattungseffekt liefern Windenergieanlagen u.U. nicht ihre volle Leistung. Deutsche AusgleichsbankAnstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. DtA-UmweltprogrammFinanzierungsprogramm der Deutschen Ausgleichsbank zur Unterstützung regenerativer Energien. EinspeisevergütungGesetzlich geregelte Vergütung für die Einspeisung von Strom in öfentliche Stromnetze, der aus regenerativen Stoffen oder Naturkräften entsteht. Erneuerbare EnergienSammelbegriff für alle unerschöpflichen Energiequellen wie Windkraft, Biomasse, Wasserkraft, Erdwärme (Geothermie) und Solarenergie (Photovoltaik, Solarthermie). Kilowatt (kW)1.000 Watt KilowattstundenMaßeinheit für elektrische Arbeit. 1 Kilowattstunde = 100 Watt Leistung für eine Stunde. Ein Vierpersonenhaushalt verbraucht durchschnittlich 3.500 Kilowattstunden p.a.. LeistungskurveDie Leistungskurve einer Windenergieanlage gibt an, wie hoch die abgegebene elektrische Leistung in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit ist. Megawatt (MW)1.000 Kilowatt Megawattstunde (MWh)1.000 Kilowattstunden NennleistungDie elektrische Leistung wird in Watt (W), Kilowatt (kW) oder Megawatt (MW) gemessen. Eine Windkraftanlage mit einer Nennleistung von 1.500 kW bzw. 1,5 MW kann 1.500 Kilowattstunden (kWh) Energie pro Stunde erzeugen, sofern sie im Nennlastbetrieb arbeitet, d.h. bei starkem Wind mit einer Windgeschwindigkeit von z.B. mehr als 15 m/s. PitchregelungSteuerung bei Windenergieanlagen zur Vermeidung zu hoher Belastungen. Bei hohen Windgeschwindigkeiten werden die Rotorblätter kontinuierlich so verstellt, dass durch geringen Auftrieb die Maximalleistung nicht überschritten wird. Damit hat die Pitchregelung Einfluss auf den Auftrieb des Rotorblattes. PlanwirkungsgradDer Planwirkungsgrad drückt den Umfang aus, in dem sich z.B. Windenergieanlagen in einem Windpark Wind gegenseitig wegnehmen. Die Gesamtsumme der durch den Windpark erbrachten Leistungen fällt geringer aus als die Summe der Leistungen jeder einzelnen Anlagen, würden sie einzeln stehen. ProbebetriebIm Probebetrieb vor der Abnahme einer Windenergieanlage wird die Anlage justiert und angepasst. SicherheitsabschlagAbzug vom gutachterlich prognostizierten Ertrag einer Windenergieanlage oder eines ganzen Windparks, da das tatsächliche Windaufkommen auch durch erfahrene Windgutachter nicht exakt errechnet werden kann. Der Sicherheitsabschlag wird in Prozent angegeben. Stromeinspeisungsgesetz (StrEG)Das StrEG regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Das Gesetz trat am 1.1.1991 in Kraft und wurde am 1.4.2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst. ReferenzstandortPer Definition typischer Binnenlandstandort mit einer Windgeschwindigkeit von 5,5 m/s auf 30 m über Grund. Für den Referenzstandort wird für jeden erdenklichen Typ von Windenergieanlagen der zu erwartende Jahresenergieertrag (= Referenzertrag) anhand einer vermessenen Leistungskennlinie rechnerisch ermittelt. Der Referenzertrag im Verhältnis zum tatsächlichen Ertrag bestimmter Windenergieanlagen ist Grundlage für die Dauer der erhöhten Einspeisevergütung von 17,80 Pf/kWh gemäß EEG. Windgeschwindigkeit/WindstärkeDie Windgeschwindigkeit wird zumeist in Meter pro Sekunde (m/s) angegeben. Je schneller der Wind, desto stärker ist er. Damit entsprechen Windstärken bestimmten Windgeschwindigkeiten. Bei einer leichten Brise (Windstärke 3) weht der Wind mit ca. 1 – 3 m/s, bei Sturm (Windstärke 9) mit 20 – 24 m/s. Für einen ertragreichen Betrieb moderner Windenergieanlagen sind mittlere Windgeschwindigkeiten von mind. 5,5 m/s (Windstärke 4) erforderlich. |
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