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: : Immobilienfonds Absetzung für Abnutzung Steuerrechtliche Bezeichnung für die planmäßige Abschreibung von Gegenständen des Anlagevermögens. Hierfür werden vom Bundesministerium für Finanzen regelmäßig Abschreibungssätze für Wirtschaftsgüter herausgegeben. Abkürzung: AfA. AfaAbkürzung für "Absetzung für Abnutzung". AkkredtitivAnweisung des Käufers über seine Bank an die Bank des Verkäufers zur Abwicklung eines Geschäftes (z.B. die Art der Transportversicherung). Akkreditive sind im inländischen Privatkundengeschäft von geringer Bedeutung. AktivaSammelbezeichnung für die Bilanzdaten, die die Verwendung des eingesetzten Kapitals kennzeichnen ("Vermögenswerte" wie Copyrights, Maschinen, Rücklagen u. a.). Aktiva werden in Bilanzen auf der linken Seite angegeben. AnnuitätendarlehenDarlehen, das in gleichbleibenden Raten ("Annuitäten") zurück gezahlt wird. Innerhalb dieses Betrages verschieben sich allerdings die Anteile von Tilgung und Zins, da sich mit fortschreitender Tilgung auch die Restschuld vermindert. Sogenannte "Annuitätendarlehen" sind heute die dominierende Darlehensform. Cash FlowAmerikanisch für "Fluss an Barem", im übertragenen Sinn für "Kassenbestand". Einnahmen-Überschuss-Kennzahl zur Beurteilung des Selbstfinanzierungsvermögens eines Unternehmens. Der Cash Flow ist die Summe aus Jahresgewinn, Abschreibungen und der Aufstockung der Rücklagen. Tipp: Wie alle Bilanzkennzahlen ist der Cash Flow allein nur bedingt aussagekräftig und muss in Verbindung mit weiteren Kennzahlen betrachtet werden. Cost averagingEnglisch für "Durchschnittskostenmethode" oder "Durchschnittspreisverfahren". Eine Anlagemethode, bei der der Anleger regelmäßig einen gleichbleibenden Betrag investiert. Durch ein solches Vorgehen sichert sich der Anleger auf längere Frist einen günstigeren mittleren Durchschnittspreis ("Cost Average") pro Anteil, da er die Fondsanteile sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Kursen erwirbt. Der gleichbleibende Betrag bewirkt zwangsläufig, dass von teureren Anteilen (bei hohen Kursen) eine kleinere, von billigeren Anteilen (bei niedrigen Kursen) eine größere Anzahl gekauft wird. Tipp: Investieren Sie bei Investmentanlagen (auch bei fondgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen) einen regelmäßigen Betrag, um den Cost-Average-Effekt zu nutzen. EigenheimzulageBestandteil der staatlichen Eigenheimförderung. Bezugsberechtigt ist jeder Bauherr, der erstmals ein Eigenheim errichtet, einen Altbau als Eigenheim erwirbt usw. Die Höhe der Eigenheimzulage beträgt für Alt- und Neubauten gleichermaßen 1.000 EURO jährlich (Stand: 01.01.2003). Hinzu kann Baukindergeld (siehe dort) kommen. Die Eigenheimzulage wird höchstens für acht Jahre gewährt. Für die Bewilligung gelten Einkommensgrenzen von 140.000 EURO für Verheiratete und von 70.000 EURO für Ledige (Stand: 01.01.2003; Summe der Einkünfte aus dem laufenden und aus dem Vorjahr). Endfälliges DarlehenEin Darlehen, das zum Ende der Laufzeit in einer Rate getilgt wird. Bis zur Tilgung werden nur Zinsen auf den Darlehensbetrag gezahlt. Besondere Bedeutung haben endfällige Darlehen im Baufinanzierungsbereich. ErtragswertDer Ertragswert eines Objektes errechnet sich aus den kapitalisierten Einkünften eines Objektes unter Berücksichtigung der laufenden Kosten. Geschlossener ImmobilienfondsImmobilienfond mit einer begrenzten ("geschlossenen") Anzahl von Anteilseignern. Geschlossene Immobilienfonds werden i.d.R. zur Realisierung einzelner Objekte aufgelegt. Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfond erfolgt über eine feste Einlage anstelle freier Kursbildung. Siehe auch unter dem Stichwort offener Immobilienfond. GrunderwerbsteuerSteuer, die einmalig beim Erwerb eines Grundstückes zu zahlen ist. Die Höhe der Grunderwerbssteuer bemisst sich am Kaufpreis des Grundstückes einschließlich der darauf befindlichen Immobilien. Im Jahre 2001 beträgt die Höhe der Grunderwerbssteuer 3,5 Prozent des Kaufpreises. Tipp: Fragen Sie besonders bei einem Grundstückserwerb vom Ehegatten oder von Verwandten in gerader Linie nach Möglichkeiten zur Befreiung von der Grunderwerbssteuer. GrundschuldBelastung eines Grundstückes, daß einem Berechtigten (i.d.R. der Gläubiger) eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist. Im Gegensatz zur Hypothek erlischt diese Forderung nicht mit der Schuldbegleichung, sondern besteht weiter und kann als Sicherheit für künftige Darlehensaufnahmen dienen. Grundschulden werden in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. GrundsteuerSteuer, die laufend für das Eigentum an einem Grundstück zu zahlen ist. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Wert des Grundstückes einschließlich der darauf befindlichen Immobilien, variiert aber je nach dem in der betreffenden Gemeinde gültigen Hebesatz. ImmobilienGrundstücke und die mit den Grundstücken zusammenhängenden Gebäude bezeichnet man als Immobilien. ImmobilienfondsInvestmentfonds, bei dem das Fondsvermögen aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien besteht. Hierbei werden zwei Formen unterschieden.
Aufstellung von Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie eines Geschäftsberichtes nach Ablauf eines Geschäftsjahres. Offener ImmobilienfondsImmobilienfonds mit einer unbegrenzten ("offenen") Anzahl von Anteilseignern. Offene Immobilienfonds investieren in eine Vielzahl von Objekten. Der Kurs eines Anteils wird börsentäglich ermittelt. PassivaSammelbezeichnung für die Bilanzdaten, die die Herkunft des eingesetzten Kapitals kennzeichnen ("Eigen- und Fremdkapital" wie Gesellschaftereinlagen, Anleihen u.a.). Passiva werden in Bilanzen auf der rechten Seite angegeben. Siehe auch Aktiva. RenditeGesamtertrag eines eingesetzten Kapitals in einem bestimmten Zeitraum (i.d.R. ein Jahr). Die Rendite wird in Prozent des ursprünglich angelegten Kapitals angegeben. Tipp: Die Rendite ist eines der wichtigsten Auswahlkriterien für eine Geldanlage, sollte aber stets mit weiteren Kriterien wie der Liquidität und dem Risikopotential verknüpft werden. RentabilitätSammelbezeichnung für das Verhältnis des Gewinns zum eingesetzten Kapital in einem bestimmten Zeitraum (i.d.R. ein Jahr). Je nach Zweck gibt es verschiedene Rentabilitätsformeln. SondertilgungMöglichkeit eines Kreditnehmers, neben den fest vereinbarten Rückzahlungsraten Sonderrückzahlungen zu leisten. Je nach Kreditgeber ist dies unbegrenzt, bis zu einer bestimmten jährliche Höhe oder überhaupt nicht möglich. Tipp: Besonders mit Blick auf Niedrigzinsfasen ist die Vereinbarung von Sondertilgungsmöglichkeiten sehr vorteilhaft. TreugeberBezeichnung für eine natürliche oder juristische Person, die sich ihre Anlageinteressen bzw. Rechte ggü. dem Fondsmanagement von einem Dritten, dem „Treuhänder“, vertreten lässt. TreuhänderBezeichnung für eine natürliche oder juristische Person, die die Interessen anderer Kapitalgeber vertritt bzw. deren Rechte gegenüber dem Fondsmanagement bzw. der Versicherungsgesellschaft vertritt. Beispielsweise wird der Deckungsstock bei Versicherungsgesellschaften von einem Treuhänder verwaltet. VerkehrswertDer Wert eines Gebäudes oder Grundstücks, der sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation realisieren lässt. |
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